Unser Klinikleitfaden

Hier finden Sie alphabetisch geordnete Stichwörter zum Aufenthalt in unserer Klinik:

Aufnahme

Zur stationären Aufnahme in unsere Klinik bringen Sie bitte eine Einweisung oder Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes und ihre Versichertenkarte mit. Bitte vergessen Sie nicht die Befundberichte der einweisenden Ärzte.

Die Uhrzeit der Aufnahme teilen wir Ihnen beim Vorgespräch mit.

Entlassung

Üblicherweise findet die Entlassung nach der Morgenvisite und Frühstück  zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr statt. Gerne rufen wir Ihnen ein Taxi.

Kennzahlen der Klinik

Gesamtbettenzahl: 12 (1-, 2-, 3-Bett-Zimmer)

Stationäre Patienten pro Jahr: ca. 1.000

Besuch Besuchszeiten

Der Kontakt zu Ihrer Familie und Ihren Freunden ist für Ihre Genesung wichtig, ebenso wie Ruhe und Entspannung. Bedingt durch die kurze Verweilzeit in unserer Klinik ist fast in jedem Zimmer ein frisch operierter Patient.

Deshalb bitten wir Sie, mit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten Besuch nur während der Besuchszeiten zu empfangen. Ihre Besucher sind uns täglich von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr willkommen.

Topfpflanzen und Haustiere sind in der Klinik aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

Auskunft an Angehörige

Das gesamte Klinikpersonal unterliegt der Schweigepflicht. Grundsätzlich gilt das auch gegenüber den nächsten Angehörigen wie Partner oder Kinder.

Bitte teilen Sie uns vor der Operation mit, ob wir Ihren Angehörigen Auskunft über Ihre Erkrankung, Operation oder den Behandlungsverlauf geben dürfen.

Essen

In unserer Klinik erhalten Sie, wenn medizinisch möglich, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen. Das Mittagessen können sie aus verschiedenen Menuevorschlägen auswählen, wir bieten ihnen neben Fleisch-und Fischgerichten auch vegetarische und vegane  Speisen an.

Bei bekannten Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien geben Sie bitte der Stationsschwester Bescheid.

Essenszeiten

07.30 Uhr Frühstück

11.30 Uhr Mittagessen

12.45 Uhr Kaffee

17.00 Uhr Abendessen

Aufklärung und Einwilligung

Vor jeder Operation und Narkose werden Sie die behandelnden Ärzte über die Notwendigkeit, die Durchführung und Risiken aufklären. Wir können jede Maßnahme nur durchführen, wenn Sie schriftlich eingewilligt haben.

Falls Sie unsere Erklärungen nicht verstanden haben oder weitere Fragen haben, fragen Sie bitte nach.

Multimedia

In allen Krankenzimmern befindet sich ein Flatscreen mit Multimediazugang.

Sie erhalten auf Wunsch einen kostenfreien WLAN-Zugang. Ihr privates SmartPhone oder Tablet dürfen Sie gerne benutzen. Bitte nehmen Sie dabei auf ihre Mitpatienten Rücksicht.

Patientenruf

An jedem Bett finden Sie eine Ruftaste, im Bedarfsfall bitte drücken.

Zuzahlungen

Aufklärung über die Zuzahlungsverpflichtung:

Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Versicherte nach § 39 Abs.

4 SGB V für jeden Kalendertag im Krankenhaus 10 Euro an das Krankenhaus

zu zahlen (innerhalb eines Kalenderjahres für maximal 28

Kalendertage). Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen

nunmehr vollständig auf die Krankenhäuser übertragen.

Die Krankenhäuser sind daher gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen

notfalls mit Zwangsmitteln einzuziehen. Die Zuzahlungen sind jedoch

eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern

nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser

handeln lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.

Zuzahlungen, die bereits während des Jahres für vorausgehende stationäre

Behandlungen an ein Krankenhaus, an einen Träger der gesetzlichen

Rentenversicherung nach § 32 Abs. 1 S. 2 SGB VI sowie im

Rahmen von stationären Rehabilitationsleistungen nach § 40 Abs. 6

  1. 1 SGB V an die Krankenkassen geleistet wurden, werden auf die für

Ihren jetzigen Krankenhausaufenthalt zu leistende Zuzahlung angerechnet.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:

bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

bei ambulanter, vor- und nachstationärer und teilstationärer

Behandlung im Krankenhaus,

bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung,

bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge

nach dem Bundesversorgungsgesetz,

bei Befreiungen von der Zuzahlungspflicht.

Sie können die Zuzahlung bar bei der Stationsschwester oder bargeldlos bezahlen.

Rauchen

Im gesamten Gebäude ist Rauchverbot, wir bitten um Beachtung.

Wahlleistungen

Unsere Regelleistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus können Sie sogenannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört beispielsweise die Unterbringung in Zweibettzimmern oder die Behandlung als Privatpatient.

Für die Gewährung der Wahlleistungen muss ein besonderer Vertrag zwischen Patient und Klinik geschlossen werden. Dies geschieht in der Regel bei der Aufnahme, kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt

werden. Wir beraten Sie gerne über ihre individuellen Wahlmöglichkeiten.

Wertsachen

Größere Geldbeträge und wertvollen Schmuck sollten Sie nicht mit in die Klinik  bringen. In Ausnahmefällen nimmt unsere Verwaltung Ihre Wertsachen kostenlos in Verwahrung.

Getränke

Mineralwasser, Tee und Kaffee können Sie jederzeit kostenlos erhalten.

Medikamente

Bitte bringen Sie eine Liste der Medikamente mit, die Sie regelmäßig einnehmen müssen. Sie erhalten im Normalfall alle Medikamente während Ihres Klinikaufenthaltes von uns.

Fürsorglich sollten Sie aber ihre Medikamente für die ersten beiden Tage mit sich führen, falls es beispielsweise durch Wochenende oder Feiertage zu Verzögerungen bei der Medikamentenbereitstellung kommt.

Blumen

Schnittblumen sind ein willkommener Gruß. Fragen Sie uns nach einer passenden Vase.

Feed-Back

Flyer „Sagen Sie uns ihre Meinung“ , wir freuen uns auf ihre Rückmeldung.

Was muss ich an persönlichen Dingen mitbringen?

Kulturbeutel, bequeme Kleidung, Handtuch, ggf. Morgenmantel, flache Schuhe.

© 2017 Klinik am Rathenauplatz